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[...] So lange sich hier keine neue Beweislage ergebe und die staatsanwaltlichen Ermittlungen kein erkennbares Ergebnis hervorbrächten, gelte für den Landrat wie für jeden Bürger die Unschuldsvermutung.
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Ermittlungen gegen Kübler– Abfuhr für Ruf nach Reaktion
(von gg - geschwurbel und gesülze @ Echo Online)
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